Rabattveträge für Arzneimittel

Am 1. April 2007 trat im Rahmen der Gesundheitsreform eine Regelung in Kraft, die die gesetzlichen Krankenkassen dazu anhält, Verträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen mit dem Ziel, Rabatte bei den Arzneimittelpreisen zu erzielen. Dadurch sollen Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben realisiert werden.

Die Krankenkassen haben diese Verträge abgeschlossen und die Ärzte darüber informiert, für welche Wirkstoffe mit den einzelnen Herstellern nun günstigere Preise vereinbart wurden. Auf diese Weise soll auch dafür gesorgt werden, dass die Krankenkassenbeiträge einigermaßen stabil bleiben.

Deshalb ist es möglich, daß Ihr Arzt Ihnen aus diesem Grund nicht mehr Ihr gewohntes Arzneimittel, sondern das eines anderen Herstellers verschrieben hat. Ebenso ist es möglich, daß Ihr Arzt Ihnen Ihr gewohntes Arzneimittel verschrieben hat, wir Apotheker jedoch gezwungen sind, Ihnen das Produkt einer Firma abzugeben, mit der Ihre Krankenkasse einen solchen Rabattvertrag abgeschlossen hat.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir zu diesem Austausch gezwungen sind und auch ein Austausch in Ihr gewohntes Medikament gegen Zuzahlung nicht möglich ist. Da es sich jedoch hierbei um ein Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff handelt, dürfte dies keinerlei Einfluss auf Ihre Therapie haben.

Sollten Sie trotzdem den Eindruck haben, dass das neu verschriebene Arzneimittel bei Ihnen anders wirkt, als das bisherige, zögern Sie nicht, Ihren Arzt zu kontaktieren. Vor allem sollten Sie in jedem Fall auch Ihre Krankenkasse darüber unterrichten.